Deutschland · Geldwäsche
Klingbeils Geldwäsche-Reform: Der Staat will schneller an Konten, Schliessfächer und Immobiliendaten
Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums soll das Geldwäschegesetz ab Juli 2027 ersetzen und der Meldestelle FIU mehr Befugnisse geben. Offen ist, wer Unbescholtene schützt und wer haftet, wenn ein Verdacht ins Leere läuft.
Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) will das Geldwäschegesetz von 2017 durch ein neues Stammgesetz ersetzen. Laut einem Referentenentwurf, über den unter anderem LTO mit Material der dpa und die Nachrichtenagentur AFP (via Yahoo Nachrichten) berichten, soll das neue Geldwäschebekämpfungsgesetz am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Das Kabinett soll den Entwurf noch vor Jahresende beschliessen; eine Zustimmung des Bundesrats ist nach Angaben des Ministeriums nicht nötig.
Im Podcast «Krall und Bubeck» gingen Christian Bubeck und Markus Krall den Entwurf in der Folge vom 30. Oktober Punkt für Punkt durch. Krall sprach von einem «Instrumentenkasten der finanziellen Tyrannei». Die Fragen dahinter betreffen jeden Sparer, Unternehmer und Kontoinhaber: Wie weit darf der Staat auf blossen Verdacht hin in Konten und Vermögen eingreifen, wer kontrolliert ihn, und wer trägt den Schaden, wenn der Verdacht unbegründet war?
Was der Entwurf vorsieht
Der grösste Teil des Pakets setzt Vorgaben aus Brüssel um. Die EU hat im Mai 2024 ein Geldwäschepaket aus zwei Richtlinien und zwei Verordnungen verabschiedet; die 6. Geldwäscherichtlinie muss bis zum 10. Juli 2027 umgesetzt sein, die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab diesem Datum unmittelbar, wie LTO zusammenfasst.
Nach Berichten von Tichys Einblick und der «Jungen Freiheit» soll die beim Zoll angesiedelte Meldestelle FIU verdächtige Transaktionen mit Sofortmassnahmen bis zu zehn Werktage unterbrechen können, Bankschliessfächer bis zu fünf Werktage. Zudem soll die FIU Banken anweisen können, Transaktionen über bestimmte Konten für einen festgelegten Zeitraum zu überwachen; ein Widerspruch dagegen soll laut LTO keine aufschiebende Wirkung haben.
Der Kontenabruf soll auf Kryptowerte-Konten und virtuelle IBANs ausgeweitet, die Kontenregister der EU-Staaten sollen vernetzt werden. Ab dem 10. Juli 2029 soll eine zentrale Zugangsstelle vor allem Strafverfolgungsbehörden digitalen Zugriff auf Immobiliendaten verschaffen: Eigentümer, Kaufpreise, Lasten und Grundpfandrechte. Im Geschäftsverkehr sind Barzahlungen ab Juli 2027 nur noch bis 10'000 Euro erlaubt; Zahlungen zwischen Privatpersonen fallen nicht darunter.
Wie neu ist das?
Ganz neu sind Sperren durch die FIU nicht. Schon das geltende Geldwäschegesetz erlaubt der Meldestelle in § 40, Transaktionen anzuhalten und den Zugang zu einem Schliessfach verweigern zu lassen; diese Sofortmassnahmen enden spätestens einen Monat nach ihrer Anordnung. Einen Richtervorbehalt kennt das geltende Recht dafür nicht. Ob die Frist von zehn Werktagen die bisherige Regel verkürzt oder neben sie tritt, geht aus den Berichten nicht eindeutig hervor; der Entwurfstext ist nicht öffentlich. Eine Kanzleiübersicht von MTR Legal nennt zudem eine Kontosperre von bis zu fünf Werktagen, was von den anderen Darstellungen abweicht.
Bubeck vermutete im Podcast, dass auch nach dem neuen Gesetz kein Richter zustimmen muss, räumte aber ein, den Gesetzestext nicht im Detail zu kennen. Krall verwies auf das rechtliche Gehör als Kern des Rechtsstaats: Wer zwei Wochen nicht über sein Konto verfügen könne, könne keine Löhne zahlen und keine Kreditraten bedienen. Er fragte, wer dann den wirtschaftlichen Schaden und den Rufschaden trage. Seine Prognose, 95 Prozent solcher Massnahmen würden sich als ungerechtfertigt erweisen, ist eine Einschätzung ohne Beleg.
Als Gegengewicht sieht der Entwurf laut LTO einen weisungsunabhängigen Grundrechtsbeauftragten bei der FIU vor. Ob Betroffene für ungerechtfertigte Sperren entschädigt werden, ist aus den Berichten nicht ersichtlich.
Kosten und Begründung
Für den Bund rechnet der Entwurf nach Angaben der «Jungen Freiheit» bis 2030 mit Mehrkosten von rund 157 Millionen Euro; bei der Bafin sollen laut einem dort zitierten Reuters-Bericht 32 zusätzliche Stellen entstehen. Der Wirtschaft entstehe jährlich ein zusätzlicher Aufwand von rund 1,6 Millionen Euro und einmalig 6,6 Millionen Euro, berichtet Tichys Einblick. Bubeck hielt das für unrealistisch: «Also mit 1,6 Millionen Euro verteilt auf die gesamte Wirtschaft würden wir ja von Pfennigbeträgen reden.» Neu verpflichtet werden unter anderem Crowdfunding-Dienstleister und ab 2029 Profifussballvereine und Spielervermittler.
Das Ministerium begründet die Reform mit dem Ausmass der Geldwäsche. Das Bundeskriminalamt beziffert den Schaden für 2025 auf 1,5 Milliarden Euro, das Ministerium hält die tatsächliche Summe für deutlich höher. Sicherheitsbehörden sehen die Geldwäsche laut AFP «professioneller und digitaler» werden. Für Bürger, die ihr Gehalt beziehen und Rechnungen bezahlen, entstehen nach den Berichten keine neuen Pflichten.
Klartext
Krall und Bubeck treffen den Punkt: Dieser Entwurf verschiebt das Gewicht vom Bürger zum Staat. Schon heute kann die FIU Transaktionen ohne Richter bis zu einem Monat anhalten; künftig soll sie zusätzlich die Überwachung von Konten anordnen dürfen, ohne dass ein Widerspruch etwas aufschiebt, und Behörden erhalten digitalen Zugriff auf Kaufpreise und Grundpfandrechte. Wer einem Betrieb auf Verdacht das Konto sperrt, nimmt ihm die Mittel für Löhne und Kreditraten, und den Schaden trägt der Betrieb, nicht die Behörde. Ein Grundrechtsbeauftragter ersetzt keinen Richter. Wo der deutsche Gesetzgeber die Ausgestaltung selbst in der Hand hat, gehören kurze Fristen, richterliche Kontrolle und eine Entschädigungspflicht ins Gesetz; ohne sie ist der Entwurf abzulehnen.
«Also mit 1,6 Millionen Euro verteilt auf die gesamte Wirtschaft würden wir ja von Pfennigbeträgen reden.»
– Christian Bubeck im Podcast «Krall und Bubeck»