Sonntag, 1. November 2026

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Schweiz · Windenergie

Windkraft: Wer entscheidet über die Turbinen – Gemeinden oder Bern? Nationalrat beginnt Debatte über zwei Initiativen

Zwei Volksinitiativen wollen Windturbinen aus dem Wald verbannen und den Gemeinden ein Vetorecht geben, rückwirkend. Der Bundesrat warnt vor Folgen für die Winterversorgung, Kritiker zweifeln an seinen Zahlen.

Wer entscheidet, ob neben einem Dorf Windturbinen gebaut werden: die Bevölkerung vor Ort oder Bund und Kantone im Namen nationaler Energieziele? Um diese Frage geht es bei zwei Volksinitiativen, die den Bau von Windkraftanlagen in der Schweiz stark einschränken würden. Nach Angaben von Dominik Feusi im «Bundeshaus-Briefing» des «Nebelspalters» vom 30. Oktober befasst sich die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) in der kommenden Woche mit der Waldschutz- und der Gemeindeschutz-Initiative. Ein offizielles Traktandum der Kommission liess sich vor Redaktionsschluss nicht einsehen.

Was die beiden Initiativen verlangen

Beide Begehren wurden laut Bundeskanzlei im September 2025 formell eingereicht und sind zustande gekommen. Die Waldschutz-Initiative («Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen») will in der Bundesverfassung festschreiben, dass im Wald sowie in einem Abstand von 150 Metern zu Wald und Wytweiden keine Windturbinen mehr gebaut werden dürfen. Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 errichtet wurden und dem widersprechen, müssten auf Kosten der Bauherren zurückgebaut werden.

Die Gemeindeschutz-Initiative («Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks») macht jedes Windkraftprojekt von der Zustimmung der Standortgemeinde und besonders betroffener Nachbargemeinden abhängig. Auch hier gilt eine Rückwirkung: Turbinen, die nach dem 1. Mai 2024 gebaut wurden, müssten nachträglich bewilligt oder sonst abgebaut werden.

Bundesrat: Säule der Winterversorgung

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 seine Botschaften verabschiedet und empfiehlt beide Initiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er bezeichnet die Windenergie als Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter. Bereits im Oktober 2025 hatte die Regierung argumentiert, Windanlagen lieferten rund zwei Drittel ihres Stroms im Winterhalbjahr. Die 150-Meter-Regel würde fast die Hälfte der Landesfläche erfassen und mindestens 100 Projekte treffen; sie komme einem Technologieverbot nahe.

Auch ein föderalistisches Argument führt der Bundesrat an: Ein Vetorecht der Gemeinden in der Bundesverfassung wäre ein weitgehender Eingriff in die kantonale Hoheit über Bau- und Planungsrecht. Die Mitsprache der Gemeinden sei mit dem Beschleunigungserlass bereits gestärkt worden: Dieser verlangt für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse die ausdrückliche Zustimmung der Standortgemeinde, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.

Hinter dem Nein steht auch eine breite Allianz. Im Juni gründete der Stromkonzern Axpo gemeinsam mit BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, der Energie-Stiftung, dem VCS und dem WWF ein Bündnis gegen die Initiativen, wie cash.ch berichtete. Nach Darstellung von Axpo würden die Begehren den Ausbau der Windenergie stark einschränken und die Winterversorgung sowie die Klimaziele gefährden.

Ein kleiner Produzent mit grossen Zielen

Gemessen an der heutigen Bedeutung ist der Streit gross. Laut dem Branchenverband Suisse Eole produzierten die 50 Windenergieanlagen der Schweiz 2025 rund 161 Millionen Kilowattstunden Strom, nach 170 Millionen im Vorjahr (Plattform J). Feusi bezifferte dies auf rund 0,3 Prozent der Schweizer Stromproduktion. Für einen nennenswerten Beitrag brauche es mehrere hundert Anlagen; es kursierten Modellrechnungen mit 1000 bis 2000 Turbinen.

Feusi stellte im Podcast auch die Winterbilanz des Bundes in Frage. Die Aussage, zwei Drittel des Windstroms fielen im Winter an, lasse sich nicht verifizieren; es seien etwas mehr als 50 Prozent. Zudem schwanke die Produktion stark, was das Bundesamt für Energie mit gemittelten Werten verdecke. Diese Zahlen liessen sich nicht unabhängig überprüfen; Bundesrat und Feusi widersprechen sich hier. Auch seine Angaben zum Materialbedarf – ein Fundament von bis zu 30 Metern Durchmesser mit rund 1000 Kubikmetern Beton und 200 Tonnen Stahl pro Anlage – stammen aus dem Podcast.

Widerstand quer durch die Parteien

Feusi erwartet, dass der Nationalrat die Initiativen wie vom Bundesrat gewünscht ablehnen wird. Der Widerstand gegen Windparks gehe aber quer durch die Parteien: Neben der SVP machten auch lokale Politiker von Mitte und FDP sowie Landschaftsschutzverbände bei den Initiativen mit. Feusi selbst hielt fest, wer an seine Windräder glaube, müsse Abstimmungen in den Gemeinden eigentlich nicht fürchten. Das letzte Wort über beide Begehren hat ohnehin das Volk.

Klartext

Das Anliegen der Gemeindeschutz-Initiative ist berechtigt: Wer mit einer Anlage in der Landschaft leben muss, soll mitreden können, und ein Projekt, das vor Ort keine Mehrheit findet, steht auf schwachen Füssen. Der Bund hat dem mit dem Beschleunigungserlass bereits teilweise Rechnung getragen, und Feusis Hinweis, dass überzeugte Befürworter Gemeindeabstimmungen nicht fürchten müssten, trifft den Punkt. Beide Initiativen gehen aber zu weit, wo sie rückwirken: Anlagen, die nach geltendem Recht bewilligt und gebaut wurden, nachträglich auf Kosten der Bauherren abzureissen, verträgt sich schlecht mit Rechtssicherheit und Eigentumsschutz. Auch eine 150-Meter-Regel, die fast die halbe Landesfläche erfasst, ist kein Mitspracherecht mehr, sondern ein faktisches Verbot. Die Mitsprache der Gemeinden gehört deshalb ins kantonale Bau- und Planungsrecht, nicht in eine rückwirkende Verfassungsbestimmung.

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