Schweiz · Jacques Baud
Ohne Urteil auf der Sanktionsliste: EU verlängert Massnahmen gegen Jacques Baud
Der ehemalige Schweizer Armeeoberst bleibt bis Oktober 2027 auf der EU-Sanktionsliste, obwohl über seine Klage noch nicht entschieden ist. SVP-Nationalrat Franz Grüter wirft dem Aussendepartement einen «Kniefall» vor Brüssel vor.
Der Rat der Europäischen Union hat am 8. Oktober sein Sanktionsregime gegen «destabilisierende Aktivitäten» Russlands um ein weiteres Jahr verlängert. Die Massnahmen gelten nun bis zum 9. Oktober 2027 und betreffen 80 Personen und 20 Organisationen. Unter ihnen ist auch ein Schweizer: der frühere Armeeoberst und ehemalige Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes, Jacques Baud. Er bleibt damit ein weiteres Jahr wirtschaftlich blockiert, ohne dass ein Gericht über die Vorwürfe gegen ihn entschieden hätte. Publik wurde die Verlängerung erst rund zwei Wochen später, als das Westschweizer Portal «L'Impertinent» darüber berichtete; Swissinfo und Brussels Signal griffen die Meldung auf.
Vermögen eingefroren, Ausreise unmöglich
Baud war am 15. Dezember 2025 zusammen mit elf weiteren Personen auf die Liste gesetzt worden. Die EU wirft ihm vor, regelmässig in prorussischen Fernseh- und Radiosendungen aufzutreten, namentlich bei RT, und Verschwörungstheorien zu verbreiten – etwa die These, die Ukraine habe die Invasion provoziert, um in die Nato zu kommen. Baud bestreitet das. Er habe nie Geld aus Russland erhalten, seine Analysen stützten sich auf ukrainische und amerikanische Quellen, und die beanstandete Aussage beziehe sich auf ein Interview des späteren Selenski-Beraters Olexij Arestowitsch aus dem Jahr 2019.
Die Folgen sind handfest: Sein Vermögen in der EU ist eingefroren, und weil er in Brüssel lebt, kann er Belgien nicht verlassen, ohne gegen das Einreise- und Durchreiseverbot zu verstossen. Belgien gewährte ihm im Februar eine humanitäre Ausnahme für den Zugriff auf sein Konto, wie Blue News unter Berufung auf Keystone-SDA berichtete. Nach Bauds Angaben ist das Geld seit Anfang Juli wieder blockiert; eine neue Ausnahme sei Anfang Oktober bewilligt, Mitte Oktober aber noch nicht umgesetzt worden.
Bemerkenswert ist eine Änderung im Wortlaut: Laut Brussels Signal ersetzte der Rat in der Begründung den Verweis auf eine Bedrohung der Stabilität eines Drittlands, nämlich der Ukraine, durch die Formel, Baud untergrabe die Demokratie und bedrohe die Stabilität eines Drittlands. Die konkreten Vorwürfe blieben gleich, eine Erklärung für die neue Formulierung gab der Rat nicht. Über Bauds Klage auf Nichtigerklärung, die er im März beim Gericht der EU eingereicht hat, ist noch nicht entschieden.
Grüter: «ein politisches Urteil»
Im Wochenrückblick des Senders Kontrafunk ordnete SVP-Nationalrat Franz Grüter die Verlängerung ein. Er sprach von einem politischen Urteil der EU: Baud habe kein rechtliches Gehör erhalten, es habe kein Gerichtsverfahren gegeben, er sei «einfach sanktioniert» worden. Man müsse Bauds Analysen zur Nato-Osterweiterung nicht teilen, sagte Grüter, aber in einem Rechtsstaat müssten Bürger ihre Einschätzungen äussern können. Grüter hatte den Fall bereits im Dezember zusammen mit Jean-Luc Addor im Parlament aufgegriffen; gegenüber SRF nannte er das Vorgehen damals «undemokratisch».
Seine schärfste Kritik richtet sich nun nach Bern. Das Aussendepartement helfe Baud «nur widerwillig». Nach Grüters Darstellung intervenierte die Schweizer EU-Botschafterin Rita Adam erst am 9. Januar, mehr als drei Wochen nach der Listung und nachdem Medien das Thema aufgegriffen hatten; Aussenminister Ignazio Cassis habe den Fall am 21. Januar gegenüber EU-Kommissar Maroš Šefčovič angesprochen, seither herrsche «Funkstille». Dass Adam in Brüssel intervenierte, hatte die NZZ berichtet; die genauen Daten und das Gespräch Cassis–Šefčovič liessen sich unabhängig nicht überprüfen. Grüter vermutet einen Zusammenhang mit dem Vertragspaket: «Ich habe wirklich den Eindruck, dass unser Aussendepartement einen Kniefall macht vor der Europäischen Union», sagte er.
Die Position der EU und des EDA
Die EU-Kommission weist den Vorwurf zurück, die Listungen schränkten die Meinungsfreiheit ein. Sanktioniert werde nicht eine Meinung, sondern Handeln, das Demokratie, Rechtsstaat, Stabilität oder Sicherheit gefährde, hielt sie gegenüber der NZZ fest. Das EDA erklärte im Dezember, es habe Baud kontaktiert und ihm «Unterstützung im Rahmen des Möglichen» angeboten.
Die Schweiz selbst hat das Sanktionsregime gegen hybride Bedrohungen nicht übernommen; das Staatssekretariat für Wirtschaft sah darin laut Brussels Signal rechtliche und politische Fragen zur Meinungsäusserungsfreiheit. Parallel verhandelt der Bund mit Brüssel über die Bilateralen III.
Klartext
Man kann Bauds Thesen für falsch halten und muss trotzdem festhalten: Hier wird ein Bürger wegen öffentlicher Aussagen wirtschaftlich festgesetzt, ohne dass ein Gericht die Vorwürfe geprüft hat, und seine im März eingereichte Klage ist noch immer nicht entschieden. Die EU sagt, sie sanktioniere Handeln, nicht Meinungen; die vorgebrachten Gründe sind aber Fernsehauftritte und Thesen, also Äusserungen. Die Schweiz hat dieses Regime zu Recht nicht übernommen; das Staatssekretariat für Wirtschaft sah darin Fragen zur Meinungsäusserungsfreiheit. Umso mehr muss der Bund für einen eigenen Staatsangehörigen einstehen, und zwar unabhängig davon, ob gleichzeitig über ein Vertragspaket verhandelt wird. Ob das EDA zu zögerlich war, lässt sich mit den belegten Fakten nicht abschliessend beurteilen, die Frage verdient aber eine Antwort aus Bern.
«Ich habe wirklich den Eindruck, dass unser Aussendepartement einen Kniefall macht vor der Europäischen Union»
– Franz Grüter, SVP-Nationalrat, im Kontrafunk-Wochenrückblick