Sonntag, 1. November 2026

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Deutschland · Bundeswehr

Impfbefehl verweigert: Bamberg hebt Freispruch für Bundeswehroffizier auf

Zweimal sprachen Gerichte einen Oberleutnant frei, der 2022 die Corona-Impfung verweigerte. Nun muss das Landgericht Schweinfurt neu verhandeln, über eine Pflicht, die seit zwei Jahren nicht mehr gilt.

Das Strafverfahren gegen einen Bundeswehroffizier, der sich 2022 der befohlenen Corona-Impfung verweigert hatte, geht in eine weitere Runde. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hat den Freispruch des 36-jährigen Oberleutnants aufgehoben, wie die Nachrichtenagentur dpa am 30. Oktober berichtete (nordbayern.de, beck-aktuell). Eine andere Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt muss den Fall nun neu verhandeln. Verurteilt ist der Offizier damit nicht; offen ist wieder, ob er sich strafbar gemacht hat.

Der Fall

Der Offizier nahm Anfang Januar 2022 an einem Lehrgang der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg teil. Soldaten mussten die Corona-Impfung damals dulden. Ein Truppenarzt sah keine medizinischen Gründe für eine Ausnahme; der Oberleutnant lehnte ab, wurde zu seiner Stammeinheit zurückgeschickt und verweigerte dort erneut. Angeklagt ist er wegen Gehorsamsverweigerung nach Paragraf 20 des Wehrstrafgesetzes.

Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach ihn im September 2023 frei, unter anderem mit Blick auf die Verhältnismässigkeit angesichts sinkender Infektionszahlen und bekannter Nebenwirkungen. Die Generalstaatsanwaltschaft München ging in Berufung. Das Landgericht Schweinfurt verwarf diese im Januar 2026: Der Angeklagte habe nicht schuldhaft gehandelt, weil er sich ernsthaft und beharrlich auf seine Gewissensfreiheit berufen habe. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Warum Bamberg den Freispruch kippt

Das Revisionsgericht prüft Rechtsfehler, nicht die Tatsachen. Einen solchen Fehler sah der Senat: Die Schweinfurter Kammer hätte die Interessen des Angeklagten gegen das Interesse des Staates abwägen müssen, gefährdete Gruppen wie Soldaten zu schützen. Der Vorsitzende Richter verwies laut dpa darauf, dass das enge Zusammenleben in der Truppe das Ansteckungsrisiko erhöhe und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr Verfassungsrang habe.

Der Offizier sagt, er habe nach seinem Gewissen gehandelt. Er beschreibt sich als gläubigen Christen, der bei seinen Vorgesetzten kein Gehör gefunden habe; das Gewissen nannte er «ein Dialogfeld zwischen Menschen und Gott». Die Folgen trägt er schon heute: Laut seinem Anwalt darf er keine Kaserne betreten und keine Uniform tragen und erhält nur die Hälfte seiner Bezüge.

Die Rechtslage ist nicht einheitlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2022 entschieden, dass die Impfpflicht für Soldaten rechtmässig war. In einem anderen Fall verurteilte das Landgericht Schweinfurt im März 2024 einen 27-jährigen Soldaten wegen verweigerter Corona-Impfung zu 90 Tagessätzen à 45 Euro, wie LTO berichtete. Die Duldungspflicht selbst hob Verteidigungsminister Boris Pistorius im Mai 2024 auf (Bundeswehr); seither ist die Impfung eine Empfehlung. Die Verfahren über Verweigerungen aus der Zeit davor laufen weiter.

Was die Podcasts sagen

Der «TE Wecker» von Tichys Einblick kündigte die Bamberger Verhandlung am 30. Oktober nüchtern an: «Zweimal freigesprochen, doch das Verfahren geht weiter.» Die Sendung erklärte, das Revisionsgericht prüfe nur Rechtsfehler, und hielt fest, dass die Impfpflicht inzwischen aufgehoben ist.

In der «Sonntagsrunde» von Kontrafunk (1. November) zählte Moderator Burkhard Müller-Ullrich den Fall zu drei Urteilen, «bei denen einem die Haare zu Berge stehen». Die Staatsanwaltschaft habe so lange nachgebohrt, sagte er, «bis der Kerl jetzt wegen Impfverweigerung definitiv verknackt wurde». Das trifft nicht zu: Bamberg hat den Freispruch aufgehoben, aber kein Urteil gefällt, das letzte Wort hat erneut das Landgericht. Ein Gesprächsteilnehmer, nach dem Gesprächsverlauf wohl der Walliser SVP-Politiker Oskar Freysinger, verwies auf den Nürnberger Kodex, wonach niemand gegen seinen Willen einer medizinischen Behandlung unterzogen werden dürfe. Der Sportjournalist Waldemar Hartmann sagte, bei ihm herrsche Wut über Urteile deutscher Gerichte, und vermutete eine links-grün geprägte Justiz; der Ökonom Thorsten Polleit forderte unabhängige Richter. Beide Sendungen sehen den Fall als Prüfstein für die Gewissensfreiheit; die Kontrafunk-Runde deutet ihn zudem politisch, der «TE Wecker» blieb beim Verfahrensstand.

Klartext

Eine Armee braucht Gehorsam, und ein Gericht darf prüfen, ob ein Soldat einen rechtmässigen Befehl verweigert hat. Doch hier geht es um eine Spritze aus dem Januar 2022, um eine Pflicht, die der Minister selbst 2024 abgeschafft hat, und um einen Offizier, den zwei Gerichte freigesprochen haben. Wenn die Anklage trotzdem in die nächste Instanz zieht, wird aus Rechtsdurchsetzung Zermürbung: Der Mann lebt seit Jahren mit halbem Sold und ohne Uniform. Die Gewissensfreiheit ist kein Privileg, das der Staat nur gewährt, wenn es ihm passt. Wer sie ernst nimmt, beendet ein solches Verfahren, statt es zum Präzedenzfall gegen die eigenen Soldaten zu machen.

«Zweimal freigesprochen, doch das Verfahren geht weiter.»

– «TE Wecker», Tichys Einblick, 30. Oktober 2026

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