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Schützende Arme als Straftat: BGH bestätigt Urteil gegen AfD-Politiker Möller
Ein Wahlplakat mit einem Händedach über Kindern kostet einen Brandenburger Landtagsabgeordneten 11'600 Euro. Bei «Tichys Einblick» stellt ein Strafverteidiger den Fall in eine Reihe umstrittener Urteile zu verbotenen Zeichen.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen eines Wahlplakats bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf seine Revision mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 (3 StR 315/26), öffentlich wurde das am 26. Oktober, wie beck-aktuell und der Evangelische Pressedienst berichten. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom Februar rechtskräftig: 100 Tagessätze zu 116 Euro, zusammen 11'600 Euro, wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Das Plakat aus dem Landtagswahlkampf 2024 zeigt einen Mann und eine Frau auf einem Sofa, die mit erhobenen Armen ein Dach über drei Kindern bilden, daneben der Slogan «Wir schützen Eure Kinder». Laut beck-aktuell hatte eine Werbeagentur dafür ein gespiegeltes Foto verwendet, wodurch der rechte Arm des Mannes fast gestreckt nach oben zeigt. Das Landgericht kam zum Schluss, Möller habe die Ähnlichkeit mit dem Hitlergruss erkannt und das Plakat dennoch rund 50-mal drucken und aufhängen lassen. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Zeichen, die verbotenen Symbolen «zum Verwechseln ähnlich» sind. Möller hat die Vorwürfe stets bestritten. Eine ausführliche Begründung des BGH liegt nicht vor; bei der Verwerfung per Beschluss ist das üblich.
Was der Verteidiger sagt
Im Podcast von Tichys Einblick sprach Maximilian Tichy am 31. Oktober mit dem Rechtsanwalt Michael Moser über den Fall. Massgeblich sei, ob ein durchschnittlicher, nicht genau prüfender Betrachter eine Verwechslung für möglich halte, erklärte Moser. Sein Urteil: «Ich selber, mangels Kenntnisse des Urteils des BGHs, halte die ursprüngliche Verurteilung schon für sehr zweifelhaft.» Die Schutzgeste sei so weit von einem verfassungsfeindlichen Kennzeichen entfernt, wie man es sich nur vorstellen könne; er würde den Fall gerne vom Bundesverfassungsgericht geprüft sehen.
Moser sagte auch, die CDU habe ein nahezu identisches Plakat verwendet, ohne belangt zu werden. Das stimmt nur teilweise. Laut Correctiv nutzte die CDU Datteln 2022 ein ähnliches Motiv mit einem Armdach über zwei Kindern; das in sozialen Netzwerken verbreitete angebliche CDU-Plakat, das Möllers Motiv spiegelbildlich gleicht, hat es so aber nie gegeben.
Weitere Fälle
Moser und Tichy verwiesen auf weitere Verfahren. Eine Frau aus Coburg hatte 2024 an einer Demonstration ein Plakat mit einem Standbild von Karl Lauterbach gezeigt, auf dem der damalige Gesundheitsminister den rechten Arm hebt. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte sie 2025 zu 1800 Euro, obwohl auch das Gericht nicht davon ausging, dass Lauterbach einen Hitlergruss gezeigt hatte, wie die Junge Freiheit und Apollo News berichteten. Nach Angaben von Apollo News bestätigte das Landgericht Schweinfurt das Urteil im März 2026; die Verteidigung hat Revision eingelegt.
Gegen die Publizistin Anabel Schunke erliess das Amtsgericht Göttingen einen Strafbefehl über 9750 Euro, weil sie ein Meme mit einer Szene aus dem Film «American History X» geteilt hatte, auf der ein Hakenkreuz-Tattoo zu sehen ist (Junge Freiheit). Schunke wehrt sich dagegen.
Bereits 2024 hatte das Kammergericht Berlin den US-Autor C. J. Hopkins schuldig gesprochen, der auf Twitter eine Corona-Maske mit durchscheinendem Hakenkreuz gezeigt hatte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn zuvor freigesprochen, weil die Ablehnung des Nationalsozialismus erkennbar sei; das Kammergericht sah keine eindeutige Abkehr (Pressemitteilung). Am 26. Oktober 2026 setzte das Amtsgericht die Strafe auf 4800 Euro fest, wie die Berliner Zeitung berichtete.
Mosers Schluss: Gefordert sei der Gesetzgeber. «Man müsste die Frage an den Gesetzgeber richten, ob er das nicht konkretisieren will.» Bürger könnten nirgends nachlesen, welche Zeichen und Wörter verboten seien.
Was die Podcasts sagen
Auch die «Sonntagsrunde» von Kontrafunk (1. November) griff die Fälle Möller und Hopkins auf. Moderator Burkhard Müller-Ullrich sagte, Möllers Motiv sehe «so ein bisschen nach Bausparkasse» aus, jeder erkenne sofort, dass etwas völlig anderes gemeint sei als Propaganda für Nazis. Ein Gesprächsteilnehmer, aus der Aufnahme nicht eindeutig zuzuordnen, argumentierte, wenn zwei Menschen ein Dach bildeten, könne der eine nur den rechten, der andere nur den linken Arm heben. Das Landgericht stützte sich allerdings gerade darauf, dass die Agentur ein gespiegeltes Foto verwendet hatte. Zu Hopkins sagte Müller-Ullrich, vergleichbare Grafiken seien auf Titelseiten des «Spiegels» erlaubt. Der Ökonom Thorsten Polleit sah in solchen Verfahren einen Teil wachsenden Drucks auf die Meinungsfreiheit in Europa.
Beide Sendungen halten die Urteile für falsch. Moser argumentierte als Jurist und verlangt einen klareren Gesetzgeber; die Kontrafunk-Runde argumentierte mit dem Augenschein und sah eine politische Schlagseite der Justiz.
Klartext
Zwei Eltern, die mit den Armen ein Dach über ihren Kindern bilden, sind kein Hitlergruss, und kein unbefangener Betrachter hält sie dafür. Wenn Gerichte daraus eine Straftat machen, ebenso aus dem Bild eines Ministers, der auch nach Ansicht des Gerichts keinen Hitlergruss gezeigt hat, dann schützt Paragraf 86a nicht mehr vor NS-Propaganda, sondern bestraft politische Gegner und Kritiker. Ein Strafgesetz, bei dem kein Bürger vorher wissen kann, welches Bild ihn 11'600 Euro kostet und zum Vorbestraften macht, verletzt das Gebot, dass Strafnormen bestimmt sein müssen. Moser hat recht: Der Gesetzgeber muss den Paragrafen eng fassen, und zwar so, dass Kontext und Absicht wieder zählen.
«Man müsste die Frage an den Gesetzgeber richten, ob er das nicht konkretisieren will.»
– Michael Moser, Rechtsanwalt, im Podcast von Tichys Einblick