Sonntag, 1. November 2026

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Deutschland · Länderfinanzausgleich

Söders Extremismusklausel: Staatsrechtler Scholz hält sie für verfassungswidrig, den Reformbedarf aber für dringend

Bayern zahlt fast 60 Prozent des deutschen Länderfinanzausgleichs und will Ländern mit AfD- oder Linken-Regierung das Geld streichen. Der frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz hält das für ausgeschlossen, fordert aber eine Reform noch vor 2030.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will den Länderfinanzausgleich an eine politische Bedingung knüpfen. Länder, in denen extremistische Parteien regieren, sollen künftig keine Unterstützung mehr von den Geberländern erhalten. «Wir werden keine Landespolitik alimentieren, die Enteignungen will und Antisemitismus predigt», sagte Söder laut ZDFheute der «Augsburger Allgemeinen». Gemeint sind Sachsen-Anhalt, wo nach der Landtagswahl vom September eine AfD-geführte Regierung möglich ist, und Berlin, wo SPD und Grüne Koalitionsgespräche mit der Linken aufgenommen haben. Bayern sei darüber bereits mit Hessen und Baden-Württemberg im Gespräch.

Der Sender KONTRAFUNK griff das Thema in seinem Wochenrückblick vom 31. Oktober auf und befragte den Staatsrechtler und früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU). Dessen Urteil fällt zweigeteilt aus: Die Klausel sei verfassungsrechtlich ausgeschlossen, die Reform des Systems aber «auch vor dem Jahr 2030 eigentlich unabweisbar».

Wer zahlt, wer erhält

Die Zahlen erklären den bayerischen Unmut. Nach der vorläufigen Jahresrechnung des Bundesfinanzministeriums wurden 2025 rund 20 Milliarden Euro zwischen den Ländern umverteilt, wie beck-aktuell berichtete. Davon trug Bayern rund 11,7 Milliarden Euro, fast 60 Prozent. Baden-Württemberg und Hessen zahlten je rund 4 Milliarden, Hamburg rund 330 Millionen. Alle übrigen zwölf Länder sind Empfänger, an der Spitze Berlin mit rund 4,2 Milliarden Euro. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprach damals von einer Rekordlast: «So kann es nicht weitergehen.»

In der KONTRAFUNK-Anmoderation hiess es, der Freistaat überweise dieses Jahr «fast 12 Milliarden Euro» nach Berlin. Das ist ungenau: Die knapp 12 Milliarden sind Bayerns gesamter Beitrag für 2025, der auf alle Nehmerländer verteilt wird. Berlin selbst erhielt rund 4,2 Milliarden.

Bayern klagt seit 2023 beim Bundesverfassungsgericht gegen den Finanzkraftausgleich. Wann Karlsruhe entscheidet, ist offen.

Was das Grundgesetz erlaubt

Scholz verwies im Gespräch auf Artikel 107 des Grundgesetzes, der das Ziel einigermassen gleicher Lebensverhältnisse in allen Ländern begründe, die vom Bundesverfassungsgericht so genannte Solidargemeinschaft der Länder. Daraus folge aber kein Recht der Geberländer, in die Politik eines anderen Landes hineinzuregieren. Die Länder seien in ihrer Politik souverän, «gegebenenfalls auch in ihrer extremistischen oder wie sonst ausgerichteten Politik». Sein Schluss: «Eine Extremismusklausel also ist nicht möglich.»

Zugleich hält Scholz das heutige System für korrekturbedürftig. Nach Artikel 143f des Grundgesetzes können Bundesregierung, Bundestag oder mindestens drei Länder gemeinsam erst nach dem 31. Dezember 2030 Neuverhandlungen verlangen; kommt binnen fünf Jahren keine Neuregelung zustande, treten die geltenden Regeln ausser Kraft. Scholz hält das Warten bis dahin für falsch und das ergänzende Massstäbegesetz für zu vage, um wirklich zu steuern. Als Beispiel nannte er die in Berlin diskutierte Vergesellschaftung grosser Wohnungsunternehmen: Berlin rechne mit rund 16 Milliarden Euro, Fachleute mit 40 bis 42 Milliarden. Dass solche Lasten am Ende über den Finanzausgleich mitgetragen würden, sei «im Grunde nicht zu akzeptieren». Die Kostenschätzungen nannte Scholz ohne Quelle; überprüfen liessen sie sich nicht.

Widerspruch aus Bund und Ländern

Die Reaktionen auf Söders Vorstoss waren gemischt, wie beck-aktuell zusammenfasste. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt ihn ab: «Ich habe Probleme damit, Ländern zu sagen, ihr habt aus unserer Sicht falsch gewählt und deswegen gibt es Konsequenzen.» Bei Verfassungsverstössen habe der Bund andere Mittel. Ablehnend äusserten sich auch Rheinland-Pfalz' Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) und Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Unterstützung kam aus Hessen: Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nannte es «unvorstellbar, dass extremistisch geführte Koalitionen in Deutschland durch hessisches Steuergeld mitfinanziert werden». Baden-Württembergs Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) will den Vorschlag prüfen.

Söder räumte selbst ein, dass eine solche Klausel «an den Zahlungen an die anderen Nehmerländer erst einmal nichts ändern» würde. Zudem kann Bayern die Regeln nicht allein ändern.

Klartext

Söders Ärger ist berechtigt, sein Werkzeug ist es nicht. Ein Land, das fast 12 Milliarden Euro im Jahr abgibt, darf fragen, ob die Empfänger mit dem Geld haushalten, und ein System, das Ausgabenpolitik anderer belohnt, setzt falsche Anreize. Doch wer Zahlungen davon abhängig macht, wie die Bürger eines anderen Landes gewählt haben, untergräbt genau den Föderalismus, den Bayern sonst verteidigt. Ehrlicher wäre, was auch Scholz verlangt: eine Reform, die Eigenverantwortung und Steuerwettbewerb zwischen den Ländern stärkt, statt das Recht auf Ausgleich nach politischer Gesinnung zu verteilen. Die Antwort aus Karlsruhe auf Bayerns Klage ist dafür überfällig.

«Eine Extremismusklausel also ist nicht möglich.»

– Rupert Scholz, Staatsrechtler, im KONTRAFUNK-Wochenrückblick vom 31. Oktober 2026

«Wir werden keine Landespolitik alimentieren, die Enteignungen will und Antisemitismus predigt.»

– Markus Söder, laut ZDFheute in der «Augsburger Allgemeinen»

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