Montag, 2. November 2026

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Deutschland · BND

Fall Hanning: US-Dienste stellen Zusammenarbeit mit dem BND auf den Prüfstand

Nach der Festnahme des früheren BND-Chefs warnen amerikanische Geheimdienste laut WDR, NDR und SZ vor Konsequenzen. Hans-Georg Maassen sieht den Dienst international beschädigt und kritisiert das Kanzleramt.

Knapp vier Wochen nach der Festnahme des früheren BND-Präsidenten August Hanning steht der deutsche Auslandsgeheimdienst bei seinem wichtigsten Partner auf dem Prüfstand. Nach Recherchen von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» haben amerikanische Dienste den Bundesnachrichtendienst gewarnt, die Zusammenarbeit werde überprüft. Der BND sei zwar ein wichtiger Partner, die bisherige Kooperation stehe aber auf dem Prüfstand, berichtete «Nius» am 30. Oktober unter Berufung auf den Rechercheverbund. Der Austausch über unmittelbare Bedrohungen, etwa mögliche Terroranschläge, soll weiterlaufen.

Was die Bundesanwaltschaft vorwirft

Hanning, heute 80, leitete den BND von 1998 bis 2005. Am 6. Oktober nahmen Beamte des Bundeskriminalamts ihn in Nordwalde im Münsterland fest, zeitgleich seinen früheren Büroleiter Manfred D. in Oberbayern. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof. Der Generalbundesanwalt wirft Hanning nach Angaben von «ZDFheute» und «beck-aktuell» landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor; Manfred D. Beihilfe dazu.

Laut Bundesanwaltschaft sollen beide im Frühjahr 2010 vereinbart haben, dass D. seinem früheren Chef gegen Bezahlung fortlaufend BND-Erkenntnisse beschafft. D. war von März 2012 bis März 2026 erneut Büroleiter mehrerer BND-Präsidenten. Bis Juni 2022 soll er Hanning annähernd 2000 interne, vielfach eingestufte Dokumente überlassen haben. Hanning soll das Material für seine private Beratertätigkeit genutzt und in einem Fall eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes erstellt haben; ob sie den Empfänger erreichte, ist laut Ermittlern offen. Auf die Spur kamen sie über eine Durchsuchung im Zusammenhang mit dem Hamburger Verfahren um Christina Block im September 2025. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.

Hanning bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt Leon Kruse räumte laut Tichys Einblick ein, dass sein Mandant vertrauliche Unterlagen besass, bestreitet aber, dass er Informationen zum Nachteil Deutschlands weitergegeben habe. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Partnerdienste in Sorge

Brisant ist der Fall, weil unter den Papieren auch Erkenntnisse westlicher Partnerdienste gewesen sein sollen. Der britische Sender LBC berichtete kurz nach der Festnahme unter Berufung auf deutsche Sicherheitskreise, es werde befürchtet, dass britische und amerikanische Quellen identifizierbar sein könnten; MI6, GCHQ und mehrere US-Dienste prüften, was sie geteilt hätten. Ob tatsächlich Partnermaterial an Dritte gelangte, ist nicht geklärt. Laut Bericht der SZ, wiedergegeben von UNN, haben einzelne BND-Mitarbeiter den Eindruck, dass aus den USA weniger und schlechtere Informationen kommen; Abteilungsleiter müssen Veränderungen im Austausch sofort melden. Sicherheitskreise erklärten dagegen gegenüber dpa, die Zusammenarbeit befinde sich «im Normalzustand der Kooperation»; einige verschobene Arbeitstreffen seien neu angesetzt. Der BND äussert sich nicht. Die Bundesregierung nannte die Vorwürfe Anfang Oktober «erheblich», alles Weitere sei Sache des Generalbundesanwalts.

Maassens Vorwurf an Kanzleramt und Justiz

Im «TE Wecker» von Tichys Einblick vom 2. November hiess es, der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen halte den BND nach dem Fall Hanning für «international praktisch erledigt». Ein Dienst, dessen Ex-Präsident und langjährigem Büroleiter jahrelanger Landesverrat vorgeworfen werde, verliere das Vertrauen der Partner. Maassen werfe Kanzleramt, BND-Führung und Ermittlern vor, die Folgen nicht vorhergesehen zu haben; das Verfahren hätte wegen überwiegender öffentlicher Interessen eingestellt werden müssen. Jeder andere Staat, so Maassen laut TE, hätte so seinen Auslandsdienst geschützt. Die Originalquelle dieser Äusserungen liess sich nicht auffinden. Schon im Oktober hatte Maassen im Interview mit Tichys Einblick die Untersuchungshaft gegen den kranken 80-Jährigen als rechtswidrig bezeichnet und die Vorab-Information von Journalisten über die Festnahme kritisiert.

Die Rechtsgrundlage gibt es: Nach § 153d der Strafprozessordnung kann der Generalbundesanwalt bei Staatsschutzdelikten von der Verfolgung absehen, wenn das Verfahren der Bundesrepublik schweren Nachteil zufügen würde oder überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Entscheiden muss allerdings der Generalbundesanwalt, nicht das Kanzleramt. Gegen Maassens Sicht lässt sich einwenden, dass ein Staat, der einen Verratsverdacht aus der eigenen Führungsebene einstellt, Partnern auch signalisieren kann, dass Lecks folgenlos bleiben. Zudem kam der Fall über ein Hamburger Strafverfahren ans Licht; eine Einstellung hätte rasch den Verdacht der Vertuschung geweckt. Die Bundesanwaltschaft hat sich für die Verfolgung entschieden.

Klartext

Maassen trifft den wunden Punkt: Der Schaden für den BND ist real, und die Verantwortung liegt im Kanzleramt. Das Kanzleramt beaufsichtigt den Dienst, und nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sass der mutmassliche Zuträger bis März 2026 im Büro der BND-Präsidenten; aufgeflogen ist die Sache nicht durch den Dienst selbst, sondern durch eine Hamburger Durchsuchung in einem ganz anderen Verfahren. Berlin verweist seither nur auf den Generalbundesanwalt und schweigt zur eigenen Aufsicht. Staatsräson ist kein Schimpfwort, und § 153d gibt es nicht ohne Grund. Wer das Vertrauen Washingtons zurückwill, muss jetzt die Sicherheitslücken im eigenen Haus offenlegen und schliessen, statt die Affäre auszusitzen.

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