Montag, 2. November 2026

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Europa · Italien

Italien: Wer randaliert, zahlt – bei Minderjährigen zahlen die Eltern

Nach den Mailänder Krawallen hat Rom per Dekret einen neuen Straftatbestand gegen organisierte Gewalt an Demonstrationen geschaffen. Eltern minderjähriger Täter drohen Bussen bis 2000 Euro und Schadenersatz.

Nach den Krawallen von Mailand macht Rom ernst: Wer bei einer Demonstration aus einer organisierten Gruppe heraus Gewalt verübt, riskiert in Italien neu bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu 20'000 Euro. Ist der Täter minderjährig, bekommen die Eltern die Rechnung. So steht es im Decreto-legge Nr. 190 vom 22. Oktober 2026, das der Ministerrat am 20. Oktober beschlossen hat und das seit dem 23. Oktober gilt. Im «TE Wecker» von Tichys Einblick vom 2. November wurde Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit dem Satz aus ihrer Videobotschaft zitiert: «Wer etwas kaputt macht, zahlt». Im Original lautet die Formel «chi rompe paga».

Der neue Straftatbestand

Kern ist der neue Artikel 420-bis des Strafgesetzbuchs, «Organisierte Gewalt bei öffentlichen Kundgebungen». Strafbar macht sich, wer bei einer Kundgebung als Teil einer Gruppe von mindestens fünf Personen, die organisiert handelt, sei es auch nur gelegentlich, Knüppel, Stangen oder andere Schlagwerkzeuge einsetzt oder Gegenstände, Feuerwerk, Böller oder Reizgas wirft, und dabei Menschen konkret gefährdet und Sachschaden anrichtet. Die Strafe: zwei bis fünf Jahre Haft und eine Busse von 10'000 bis 20'000 Euro. Wer vermummt ist oder Strom-, Verkehrs- oder Telekommunikationsanlagen angreift, muss mit einem Drittel bis der Hälfte mehr rechnen. Wer solche Gruppen organisiert oder dazu aufstachelt, auch über das Internet, dem drohen vier bis zwölf Jahre. Die Zahlen, die der TE Wecker nannte, decken sich mit dem Gesetzestext.

Die Rechnung geht an die Eltern

Artikel 5 des Dekrets regelt, wer für den Schaden geradesteht. Beteiligt sich ein Minderjähriger an Ausschreitungen, Verwüstungen, Sachbeschädigungen oder an der neuen organisierten Gewalt, verhängt der Präfekt gegen die Erziehungsberechtigten eine Verwaltungsbusse von 500 bis 1000 Euro, im Wiederholungsfall von 1000 bis 2000 Euro. Das gilt ausdrücklich auch für Kinder, die strafrechtlich noch nicht belangt werden können. Straffrei bleibt, wer beweist, dass er die Tat nicht verhindern konnte; die Beweislast liegt also bei den Eltern.

Hinzu kommt der Schadenersatz. Bei beschädigtem Eigentum von Staat, Regionen oder Gemeinden kann der Präfekt die Eltern direkt zur Zahlung verpflichten und die Höhe selbst festlegen; Einsprache ist innert 40 Tagen beim Gericht möglich. Private Geschädigte, etwa Ladenbesitzer, können gestützt auf die Verfügung des Präfekten einen Zahlungsbefehl beantragen, der vorläufig vollstreckbar ist. Sie müssen also nicht das Ende eines Strafverfahrens abwarten, um an ihr Geld zu kommen.

Das Dekret geht weiter: Jugendliche zwischen 14 und 18 gelten neu als schuldfähig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Die vorläufige Festnahme ist auch bei Minderjährigen möglich. Laut Lettera43 schickt Rom bis Ende Jahr 500 zusätzliche Soldaten nach Mailand. Polizeibefugnisse für das Militär, die im Entwurf standen, wurden laut Il Fatto Quotidiano nach Einwänden des Staatspräsidenten gestrichen.

Auslöser Mailand

Am Wochenende vom 17. und 18. Oktober war in Mailand ein Protest gegen hohe Lebenshaltungs- und Treibstoffkosten in Gewalt umgeschlagen: Geschäfte wurden geplündert, Schaufenster zertrümmert, Polizisten angegriffen, wie Antimafia Duemila berichtete. Laut der Wochenzeitschrift Internazionale wurden in Mailand 271 Personen angehalten, vier von fünf davon minderjährig. Meloni schrieb dazu in den sozialen Medien: «Demonstrieren ist ein Recht, unsere Städte zu verwüsten nicht.»

Die Kritik

Widerspruch kommt vor allem von Juristen und Bürgerrechtlern. Die Vereinigung der Jugendstrafverteidiger, die Unione delle Camere minorili, schrieb laut Tecnica della Scuola, höhere Strafen und erweiterte Haftgründe folgten einer Notstandslogik und seien zur Verhütung von Straftaten untauglich. Patrizio Gonnella, Präsident der Gefangenenhilfe-Organisation Antigone, sagte dem Espresso, Strafrecht, das Grundfreiheiten berühre, dürfe man nicht per Dringlichkeitsdekret machen; das Ganze sei Propaganda. Den Einwand, der Staat bestrafe mit den Eltern Menschen, die selbst nichts getan haben, muss sich das Gesetz gefallen lassen. Das Parlament muss das Dekret innert 60 Tagen nach der Veröffentlichung, also bis zum 21. Dezember, in ein Gesetz umwandeln, sonst verfällt es.

Und Deutschland?

Am selben Wochenende eskalierte in Frankfurt am Main eine weitgehend friedliche «Gen Z»-Demonstration. Nach der ersten Bilanz von Polizei und Innenministerium, die der Hessische Rundfunk wiedergab, wurden in der Nacht auf den 1. November 100 Polizisten verletzt und 54 Personen im Alter von 13 bis 29 Jahren festgenommen; fünf Geschäfte wurden geplündert. Eine Elternbusse wie in Italien kennt Deutschland nicht. Zivilrechtlich haften Eltern nach § 832 BGB für Schäden ihrer Kinder, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und auch dort müssen sie das Gegenteil beweisen. Die Geschädigten aber müssen diesen Anspruch selbst einklagen.

Klartext

Meloni zieht die richtige Lehre aus Mailand: Wer fremdes Eigentum zerstört, soll den Schaden bezahlen, und zwar schnell und nicht erst nach Jahren. Dass ein Ladenbesitzer dank vollstreckbarem Zahlungsbefehl rasch zu seinem Geld kommt, ist gelebter Eigentumsschutz. Auch die Elternhaftung ist kein Kollektivstrafrecht: Wer nachweist, dass er die Tat nicht verhindern konnte, zahlt nichts. Das Demonstrationsrecht bleibt unangetastet, bestraft wird organisierte Gewalt, nicht die Kundgebung. Der Fehler liegt im Weg: Neues Strafrecht gehört ins Parlament, nicht ins Notdekret, und Rom täte gut daran, die Umwandlung zu einer echten Debatte zu machen.

«Wer etwas kaputt macht, zahlt»

– Giorgia Meloni, zitiert im «TE Wecker» von Tichys Einblick

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